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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Zusendung vereinbart worden ist. Bei Vereinbarung einer Frachtvergütung sind die Frachtkosten skontofrei vorzulegen.

§2 Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Anlieferung bar zu erfolgen, Kundenwechsel oder Eigenakzepte werden nur unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit und gegen Vergütung der Diskontspesen angenommen. Bei Zielüberschreitungen erfolgt Berechnung von Verzugszinsen vom Fälligkeitstag ab, in Höhe von mindestens 2% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet den Lieferer von jeder Pflicht zur Gewährleistung.

§3 Kreditschutz. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die eine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Käufer gefordert werden kann.

§3a Die Ware bleibt Eigentum des Lieferers, bis sämtliche des gleichen Lieferers von dem Käufer bezahlt oder in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks eingelöst sind. Eine Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere dürfen derartige Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit über eignet werden.
Wird die Ware veräußert, für dritte Personen verarbeitet oder sonst an dritte Personen abgegeben, so erlangt der Lieferer ohne weiteres Eigentum an der Forderung gegen den Dritten. Derartige Ansprüche gegen dritte Personen sind bereits mit Abschluss des Lieferungsvertrages an die Lieferer abgetreten.

§3b Auch bei Verarbeitung und Verkauf, Vermengung mit anderen Gegenständen bleibt das dem Lieferer vorbehaltene Eigentum und die an dessen Stelle tretende Ersatzforderung für ihn bestehen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gepfändet oder beschlagnahmt, so ist der Lieferer sofort zu benachrichtigen.
Der Käufer trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen vorzuschießen.
Bei einer Zahlungseinstellung etwa noch vorhandener Waren haften auf jeden Fall für die Ansprüche des Lieferers, gleichgültig ob diese Waren bereits bezahlt sind. Ebenso gelten in diesem Falle alle Rechte aus dem § 46 KO.

§4 Mängelrüge hat spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort vor deren
Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel zu erfolgen. Sie hat auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Für nachweisbar mangelhaft gelieferte Ware, die den gemachten Qualitätsangaben nicht entspricht, wird nach Rücksendung baldmöglichst Ersatz geleistet oder der Rechnungsbetrag gutgeschrieben, nach Wahl des Lieferers. Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

§5 Mangels anderer Vereinbarungen gelten für alle Angebote und Lieferungen die "Handelsgebräuche für deutsche Sperrplatten im Inlandverkehr" gemäß jeweils letzter Ausgabe.

§6 Erfüllungsort für Zahlung ist der Sitz des Lieferers, für Lieferung der Versandort. Gerichtsstand für die sich ergebenden Rechtsverhältnisse ist beiderseits das Amtsgericht Bergheim/Erft ohne Rücksicht auf die
Objekthöhe. Die Zuständigkeit gilt auch für Wechselklagen. Andere hiervon abweichende Lieferungsbedingungen werden nicht anerkannt.

§7 Gewährleistungsanspruch, Zurückbehaltungs - und Aufrechnungsrecht: Meine Gewährleistung bezieht sich auf fehlerfreie Beschaffenheit. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen seitens des Käufers berechtigte Gewährleistungsansprüche erhoben werden können, wird nicht für Schäden gehaftet, die sich aus der Verwendung oder Verarbeitung gelieferten mangelhaften Materials ergeben.
Auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie die Aufrechnung von Gegenansprüchen aus dem Lieferungsvertrag verzichtet der Käufer hiermit ausdrücklich Joachim Baetz, Holzhandlung Rücknahmen von Waren, die ohne unser Verschulden falsch oder zuviel geliefert wurden, werden mit 85% des Warenwertes gutgeschrieben. Ausgenommen von Rücknahmen sind Sonderbestellungen.
Es wird nur original verpackte Ware zurückgenommen.
Farb- und Strukturunterschiede sind natürliche Merkmale im Holz und können nicht reklamiert werden. Vor der Verlegung bitte nach Furnierstruktur und - farbe sortieren.
Bereits montierte oder weiterverarbeitete Produkte sind von jeder Reklamation ausgeschlossen.

 
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