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Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Zusendung vereinbart worden ist. Bei Vereinbarung einer Frachtvergütung sind die Frachtkosten skontofrei vorzulegen. §2 Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Anlieferung bar zu erfolgen, Kundenwechsel oder Eigenakzepte werden nur unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit und gegen Vergütung der Diskontspesen angenommen. Bei Zielüberschreitungen erfolgt Berechnung von Verzugszinsen vom Fälligkeitstag ab, in Höhe von mindestens 2% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet den Lieferer von jeder Pflicht zur Gewährleistung. §3 Kreditschutz. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die eine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Käufer gefordert werden kann.
§3a Die Ware bleibt Eigentum des
Lieferers, bis sämtliche des gleichen Lieferers von dem Käufer bezahlt
oder in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks eingelöst sind. Eine
Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Käufer nur
im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere dürfen derartige
Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit über eignet werden.
§3b Auch bei Verarbeitung und
Verkauf, Vermengung mit anderen Gegenständen bleibt das dem Lieferer
vorbehaltene Eigentum und die an dessen Stelle tretende Ersatzforderung
für ihn bestehen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
gepfändet oder beschlagnahmt, so ist der Lieferer sofort zu
benachrichtigen.
§4 Mängelrüge hat spätestens
innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort vor deren §5 Mangels anderer Vereinbarungen gelten für alle Angebote und Lieferungen die "Handelsgebräuche für deutsche Sperrplatten im Inlandverkehr" gemäß jeweils letzter Ausgabe.
§6 Erfüllungsort für Zahlung ist der
Sitz des Lieferers, für Lieferung der Versandort. Gerichtsstand für die
sich ergebenden Rechtsverhältnisse ist beiderseits das Amtsgericht
Bergheim/Erft ohne Rücksicht auf die
§7 Gewährleistungsanspruch,
Zurückbehaltungs - und Aufrechnungsrecht: Meine Gewährleistung bezieht
sich auf fehlerfreie Beschaffenheit. Soweit nach den vorstehenden
Bestimmungen seitens des Käufers berechtigte Gewährleistungsansprüche
erhoben werden können, wird nicht für Schäden gehaftet, die sich aus der
Verwendung oder Verarbeitung gelieferten mangelhaften Materials ergeben. |
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Herzlich Willkommen bei …baetz-holz…
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